+++ Faq +++

Ich arbeite nun schon sehr lange in dieser Branche. Mehrere Generationen junger Roller Fahrer gingen bei mir ein und aus. Auch wenn jeder Kunde unterschiedlich ist und es Spaß macht sich darauf einzustellen, höre ich seit Jahren die selben berühmten Fragen... immer wieder. In einer Endlosschleife die wahrscheinlich nie enden wird.

Ich beantworte diese Fragen zwar gerne geduldig und ausführlich :), möchten aber dennoch auf dieser Seite ein Sammelsurium sehr häufig gestellter Fragen bieten. Zusätzlich habt ihr die Möglichkeit Eure eigene Frage zu stellen. Dazu geht ihr einfach auf die Kontakt Seite.

Faq

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Mofas liegt bei 25km/h. Zieht man die Messtoleranz von 3km/h ab, sind theoretisch bei perfekt abgestimmtem Messgerät 28km/h möglich. In der Praxis ist die Toleranz jedoch individuell zu betrachten. Manche drücken bei 35km/h ein Auge zu, andere lassen das Fahrzeug bei gemessenen 29km/h abschleppen. Meiner Erfahrung nach ist Euer persönliches Verhalten maßgeblich an dem Ausgang einer Kontrolle beteiligt. Polizisten reagieren meist allergisch auf Respektlosigkeit.
Verhaltet euch freundlich und erklärt eure Situation. Es gibt keine Ausrede dafür, dass man mit einer Mofa mit 40km/h durch eine 30er Zone fahrt, also versucht keine zu finden sondern seht den Fehler ein. Auch wenn es etwas abgedroschen klingt: Freundlichkeit und Ehrlichkeit zahlt sich hier aus. Polizisten sind auch nur Menschen und haben in der Regel nicht vor euch das Leben wegen 5km/h zur Qual zu machen.

Wenn man es genau nimmt: Nein. Sportauspuffanlagen mit ABE sind für die 50er Variante des jeweiligen Motorrollers homologiert. Die ABE gilt demnach nicht für die 25er Variante. Diesen Umstand kennt zwar nicht jeder, macht ihn allerdings nicht weniger wahr.

Zusätzlich kommt das Problem hinzu, dass Sportauspuffanlagen sehr bescheiden mit den 25km/h und der damit verbundenen Drehzahl klar kommen.

Eine Sportauspuffanlage entfaltet ihre Leistung meist in einer deutlich höheren Drehzahl als der original Auspuff. Da eine Mofa in der Drehzahl begrenzt wird, liegt die vorhandene Drehzahl viel niedriger als die für einen Sportauspuff benötigte.

Sportauspuffanlagen mit ABE machen erst ab 45km/h bzw. der damit verbundenen Drehzahl Sinn. Langsamere Fahrzeuge haben mit Sportauspuffanlagen eine sehr schlechte Beschleunigung und ein ebenso schlechtes Fahrverhalten.

Prinzipiell gilt bei Anbauteilen aus dem Zubehör folgende Regel:

"Bauliche Veränderungen am Fahrzeug führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis."

Die Regel könnt ihr auf alles anwenden. Ob BCD Heck, F1-Spiegel, Spoiler, Downhill-Lenker, Auspuffanlagen - es greift immer die oben genannten Regel. Da ich euch schon laut "JA, ABER" rufen höre, führen wir das Ganze mal etwas weiter aus.

Mit einer "Allgemeinen Betriebserlaubnis" (ABE) erhaltet ihr, wie der Name schon sagt, eine allgemeine Erlaubnis für den Anbau eines bestimmten Bauteils an eurem Roller. Diese ABE gilt, solang die vom Hersteller vorgeschriebenen  Einschränkungen und Anbauvorschriften eingehalten werden.

Sind Downhill-Lenker am Roller denn nun erlaubt?

Es gibt derzeit keine Downhill-Lenker mit ABE für Motorroller.
Ein Downhill-Lenker ist eine bauliche Veränderung am Fahrzeug.

Kurz: Nö, ist leider nicht erlaubt.

Egal was für Geschichten so erzählt werden. Manche sagen ein Downhill-Lenker mit 4-Punkt Aufnahme sei erlaubt. Stimmt nicht, weil auch dieser keine ABE hat und eine bauliche Veränderung darstellt. Andere erzählen, dass es erlaubt wäre, wenn man ein Tacho mit ABE verwendet. Stimmt leider auch nicht, weil der Tacho keine ABE für den Lenker herzaubert.

Dann gibt es findige Tuner die Lenker aus dem Motorradbereich mit KBA-Nummer kaufen und meinen sie hätten eine allgemeine Erlaubnis für Motorroller. Ist leider auch nicht der Fall, da diese Lenker immer nur für spezielle Motorräder erlaubt und nicht für den allgemeinen Einsatz bestimmt sind. "vorgeschriebenen  Einschränkungen und Anbauvorschriften", ihr erinnert euch :-)

Es gab mal von Metrakit unter dem Label "Metramorfosis" einen Downhill-Lenker mit ABE für Yamaha Aerox. Dieser war in Verbindung mit einem speziellen Tacho tatsächlich erlaubt. Den gibt es aber soweit wir wissen nicht mehr. Das ist die uns einzig bekannte legitime Ausnahme.

Die einzige Chance besteht durch eine Einzelabnahme nach §21. Dabei wird der ganze Roller neu abgenommen. Dafür muss sich allerdings der richtige Prüfer finden und leider ist diese Variante auch sehr kostspielig. Lohnt sich in der Regel nicht.

"Mein Kollege wurde schon mit Downie angehalten und dem ist nix passiert!"

Tja. Mein Kollege ist mal nachts besoffen mit dem Fahrrad erwischt worden. Den hat die Polizei kostenlos nach hause gefahren. Und da die Jungs mit dem Bulli unterwegs waren haben die ihm das Fahrrad gleich mit transportiert. 

Polizei Beamte sind auch nur Menschen. Manche sind locker drauf und drücken ein Auge zu, andere sind sehr streng und pflichtbewusst. Das ist reine Glückssache.

Wenn man auf Nummer Sicher gehen will, sollte man jedoch weder besoffen Fahrrad fahren noch mit nem Downhill-Lenker ohne ABE durch die Gegend heizen ;)

Stell Deine eigene Frage! Wir veröffentlichen alle Antworten die der Allgemeinheit helfen. Bitte keine Fragen zu individuellen Problemen mit Deinem Fahrzeug :)